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BFS-Newsletter August 2015

Inhalt:

  • Der Ethik-Passus
  • Konferenz des BFS bei der Rentenversicherungsanstalt DRV
  • Die kommende, neue Website des BFS
  • Julia Bruton neu in der Geschäftsstelle
  • Einreichungen zum Bayerischen Filmpreis
  • Termine des BFS
  • Veranstaltungstipps

 

Allmählich hat der Sommer seinen Zenit überschritten. Der BFS jedoch rastet nicht, deshalb gibt es einige Dinge, die wir Euch auch inmitten schwülwarmer Temperaturen mitteilen möchten. Schon im Juni hat die lang ersehnte Konferenz des BFS mit der Deutschen Rentenversicherung Bund/ DRV stattgefunden. Um aktive Mitglieder im Raum München herum sind die im Forum heiß diskutierten Gagenempfehlungen des Verbandes in Arbeit. Über den Stand der Dinge bei der Suche nach einer hauptamtlichen Geschäftsführung haben wir die Mitglieder des BFS ja letzte Woche bereits in einer gesonderten Rundmail informiert. Ein wichtiges Thema auf der vergangenen Jahreshauptversammlung war die Behandlung der Frage, wie wir damit umgehen sollten, wenn wir mitten im Herstellungsprozeß den Film einer anderen Editorin oder eines anderen Editoren übernehmen. – Das gesamte, ausführliche Protokoll der JHV folgt bald, dort könnt Ihr, sofern Ihr nicht dabei wart, ausführlich über dieses und andere Themen nachlesen. Hier schon mal so viel:

DER ETHIK-PASSUS IN DER SATZUNG DES BFS

 

Einen Großteil des Wertes eines Verbandes macht die Solidarität untereinander aus. Aus gegebenem Anlass – und da manche Mitglieder sich dessen offensichtlich nicht bewusst sind ­– wollen wir Euch auf einen wichtigen Punkt in der Satzung des BFS hinweisen:

 

 2.3 Die Mitglieder sind aufgerufen, den Zweck und die Bestrebungen des Vereins durch Mitarbeit und Informationserteilung an den Vorstand zu fördern. Die Mitglieder verpflichten sich untereinander, die schutzwürdigen Interessen des Vereins und seiner Mitglieder zu wahren. Insbesondere aus Gründen der Solidarität sollte jedes Mitglied bei Übernahme einer von einem/er anderen Editor/in bereits begonnenen Schnittarbeit diese/n Editor/in hierüber immer informieren.

 

Immer öfter, so scheint es, werden Filme mitten im Herstellungsprozeß an andere KollegInnen übertragen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Deshalb sollte man eben aus Gründen der Solidarität, aber auch für die eigene Klarheit im Vorfeld, den/die EditorIn, der/die vorher an dem Film gearbeitet hat, unbedingt kontaktieren – um ihre oder seine Sicht der Dinge zu erfahren und um, wenn irgend möglich, den Umgang mit Credits und Urheberanteilen zu besprechen.

 

Zwar hat die JHV sich nicht auf eine Erweiterung des Satzung hin zu der Betonung restriktiver Maßnahmen (z.B. möglicher Ausschluß, welcher im Prinzip in der Satzung mit 3.1c schon erwähnt ist) einigen können, aber wir appellieren daran, daß allen bewußt sein sollte, daß wir nur im Schulterschluß miteinander ganz besonders stark sein können.

 

KONFERENZ DES BFS BEI DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUND/ DRV

 

Nach lang währendem Schriftverkehr (auch mit anwaltlicher Unterstützung) mit der DRV konnte auf Vermittlung der CDU/ CSU Bundestagsfraktion Anfang Juni ein aufschlußreiches Konferenzgespräch (welches zunächst lange Zeit abgelehnt wurde) des BFS – als bisher einzigem Gewerke-Verband in der Filmbranche (!) - mit der DRV stattfinden. Florentine Bruck, Sven Budelmann und Klaus Eichler sahen sich in der Berliner Zentrale der DRV drei freundlichen Verwaltungsjuristinnen der DRV gegenüber, denen die drei seit langer Zeit mit dem Thema „Statusfeststellung“ beschäftigten EditorInnen zunächst einmal das Berufsbild und die Tätigkeiten eines/ einer Filmeditors/editorin nahebringen konnten. Auch habe sich nach Darstellung der BFSler gerade die Arbeitswelt der Filmbranche in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt – und würde sich weiter wandeln. So wurde zunächst mit einigen Fehlannahmen seitens der Verwaltung (z.B. „Filme werden ja wohl nach dem Drehbuch zusammengeschnitten, welches der Regisseur im Schnittraum auf den Tisch legt...“) aufgeräumt. Andererseits haben die Vertreterinnen der DRV ihren Besuchern deutlich machen können, daß Sinn und Zweck ihres „Statusfestellungsverfahrens“ sei, einen „Manchesterkapitalismus“ zu unterbinden, in dem Produzenten „keine soziale Verantwortung für ihre in den Arbeitsprozess eingebundenen Mitarbeiter mehr übernähmen und Fachkräfte in freier Mitarbeit teils mit Dumpinglöhnen...“  (sinngemäß formuliert:) ausbeuteten. Dafür würde die Sozialpolitik Sorge tragen, und keineswegs würde eine Person selber entscheiden können, welches Arbeitsmodell („auf Rechnung“ oder „auf Lohnsteuerkarte“) zu wählen sei.

 

Nach dem Bekunden des Verständnisses für die sozialpolitische Einstellung seitens der DRV und der Feststellung, daß etwa die Hälfte der Filmeditoren im BFS „auf Lohnsteuerkarte“ arbeiten würden und dies auch gerne beibehalten würden, kamen die BFS-ler allerdings zu vielen Fragen der Handhabung mit dem „Statusfeststellungsverfahren“, welches von Region zu Region, von Projekt zu Projekt (offensichtlich willkürlich) unterschiedlich bewertet würde.

 

Gerade aber auch die Tatsache, daß selbst bei der Künstlersozialkasse (KSK) als Künstler anerkannte EditorInnen für JEDES Filmprojekt (und währe der Schnittprozeß auch nur einen Tag) ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen müssten, wollten die EditorInnen beantwortet wissen.  Hierauf entgegneten die Juristinnen der DRV mit der Aussage, daß bei der KSK eine ganz andere Frage bewertet würde, nämlich einfach jene, ob die Person als „Künstler“ anzusehen sei. Dies habe jedoch rein gar nichts mit der Frage zu tun, ob die selbe Person im besagten Projekt „als Selbständiger (Künstler)“ anzusehen sei, was wiederum davon abhinge, ob diese Person in eben diesem Projekt in die Arbeitsprozesse der Produktionsfirma eng eingebunden (Nutzung der Firmenräume, Nutzung der Firmen-Schnittplätze, Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit in Bezug auf Arbeitsabläufe) sei. Diese Faktoren würden zunächst aus dem jeweiligen Vertrag und zudem aus der Beantwortung der von der DRV gestellten Fragen sichtbar. Insofern wäre der DRV (Anm.: entgegen ihrer Formulierungen in vergangenen Schreiben...) auch „eigentlich nicht wichtig“, ob Editoren als „programmgestaltend“ oder als „Künstler“ anzusehen seien. Man könne in Bezug auf seine (künstlerische) Tätigkeit gestalterisch frei und insofern auf die Kernkompetenz nicht „weisungsgebunden“ sein, in Bezug auf äußere Arbeitsfaktoren (Eingebundenheit in Arbeitsprozesse einer Produktionsfirma) aber sehr wohl den Weisungen eines Produzenten unterliegen – weshalb hier in bestimmten Fällen klar von einer (befristeten) Anstellung auszugehen sei. Ganz klar gehört – wie oben erwähnt - zu den Faktoren für die Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit das Einbringen eigener Räumlichkeiten und eigener Schnitt-Technik.

 

Diese Darstellung der Nicht-Relevanz der künstlerischen Freiheit der EditorInnen hat die DRV in ihrem Antwortschreiben auf die inzwischen erfolgte Abgleichung des vom BFS geführten Gesprächsprotokolls allerdings wiederum relativiert. In einer eMail vom  14. August heißt es: „Der beim Schnitt anwesende Regisseur ist regelmäßig ein Indiz dafür, dass die Tätigkeit weisungsabhängig erfolgt. Wird dagegen lediglich schriftlich ein Rahmen für den Schnitt vorgegeben, spricht dieser Umstand für größere Gestaltungsspielräume.“ (Anm: Sitzt der Regisseur neben Dir – Weisungsgebundenheit! Schickt er Dir eine SMS zu seinen Vorschlägen und Vorstellungen zum Film: nicht weisungsgebunden!)

 

Generell hatte eine Vertreterin der DRV bereits im Gespräch darauf hingewiesen, dass „im Prinzip eine Tätigkeit nicht mehr als selbständig anzusehen sei, wenn sie in Teamarbeit entstünde.“ Sobald aber quasi der Editor sein eigenes, abgegrenztes Produkt liefere (Anm.: Das solle man in den Verträgen so formulieren...!), wäre die Sache wieder anders...

 

(Anm.: Es gibt doch noch einiges zu tun...und der BFS wird natürlich, nicht zuletzt mit Hillfe von Gutachten, auch in dieser Frage dranbleiben. Im weiteren eMail-Verkehr wies die DRV nochmals darauf hin, daß für die Formulierung von Werkverträgen aus oben genannten Gründen – wie oben bereits genannt - auch Folgendes relevant sein könne: „Dabei ist entscheidend, dass auch die tatsächliche Abwicklung der Vertragsbeziehung inhaltlich einem Werkvertrag "Lieferung des Produkts Schnitts" entspricht.“ - Zitat DRV.)

 

Die BFS-Vertreter schlugen schließlich vor, innerhalb der DRV Bundes-einheitliche und damit berechenbare Bewertungskriterien anzuwenden und den Aussagen der EditorInnen innerhalb der Statusverfahren stärkeres Vertrauen zu schenken.

 

Schließlich wurde noch der Fragestellung nachgegangen, daß offensichtlich manche EditorInnen (in früherer Zeit) eine generelle Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bekommen hätten und ob dies in der Zukunft weiterhin möglich sei. Daraufhin erwiderten die Damen der DRV, daß dies ein großes Mißverständnis sei und es eine solche generelle Befreiung nie gegeben hätte und niemals geben würde. (Einzig hätte es in bestimmten Jahren Fälle im Zuge von Gründungshilfen von Ein-Person-Gesellschaften gegeben, wo diese für die Phase der „Selbständigkeitswerdung“ von der Sozialversicherungspflicht vorübergehend befreit gewesen wären).

 

Das Ansinnen des BFS ist es, weiterhin mit der DRV im Gespräch zu bleiben. Dazu hat unsere Geschäftsstelle als Geste der DRV in Folge des Gespräches mehrere Exemplare des „Editors Guides“ übersandt. Welche konkreten Folgerungen wir aus den Ergebnissen der Konferenz ziehen, werden wir u.A. mit den Anwälten des BFS besprechen.

 

Dem Wunsch der Vertreterinnen der DRV auf Sammeln von Fällen, in denen uns das Verfahren undurchsichtig oder willkürlich erscheint, um als BFS hier mit einzuwirken, sollten wir nachkommen! Also bitte sendet uns Eure Fälle an die BFS-Geschäftsstelle, dort können wir sie (vertraulich behandelt) sammeln, vergleichen, bewerten und wiederum in die DRV einbringen.

 

Das gesamte Protokoll der Konferenz des BFS mit der DRV ist im Internen Bereich der BFS-Website zu finden. Wir bitten um Diskretion im Umgang damit – Diskussionen darüber bitte Verbands-intern - das macht uns weitere Verhandlungen leichter...!

 

Im Zuge der Klärung der Fragen um das Statusfeststellungsverfahren kam es zu weiteren Kontakten mit Parteien. So schlug inzwischen auch die SPD-Bundestagsfraktion vor, uns in der Frage zu helfen, woraufhin wir allerdings für weitere Entwicklungen ein Gespräch mit der Bundesarbeitsministerin Nahles über die „Arbeitssituation von Filmschaffenden“ erbeteten (die Antwort steht noch aus). Auch ist inzwischen (für Anfang September) ein Gespräch mit  Bündnis90/ DIE GRÜNEN und in ihrer Fraktion für Kultur und Medien verantwortlichen  Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner fest vereinbart..

 

JULIA BRUTON ALS NEUE MITARBEITERIN IN DER GESCHÄFTSSTELLE

 

Da unsere Mitarbeiterin Bjanka Zafirovska in ihrem Studium ein Auslandsemester in Triest absolviert, wird sie bis Anfang nächsten Jahres von JULIA BRUTON vertreten. Julia ist in den Endzügen ihres Studiums der Filmproduktion an der DFFB in Berlin, sie schreibt gerade an ihrer Abschlussarbeit, und ist seit Anfang August zu den Öffnungszeiten – Dienstags und Donnerstags von 10-14 Uhr – zusammen mit Tatjana Bonnet im Büro des BFS für Euch da.

Herzlich willkommen Julia!

 

DIE KOMMENDE NEUE WEBSITE DES BFS

 

Der Relaunch der Website nimmt nach fast einjähriger Planung Form an, Gespräche mit Grafikern und Programmierern für den Umsetzungsprozeß sind in vollem Gange. Bis jedoch die Grafik und auch die Struktur vollständig umgesetzt sind, haben wir schon einige Verbesserungen noch im alten Bild vorgenommen.

 

Ein prominenter Button lädt einen oben rechts ein, Mitglied zu werden. Darunter gibt es 5 GUTE GRÜNDE DEM BFS BEIZUTRETEN, als Argumentationshilfe für Mitglieder, die neue Mitglieder werben und natürlich für alle Website-BesucherInnen.

 

Desweiteren gibt es jetzt rechts einen Block: AKTUELLE FILME VON BFS-MITGLIEDERN. Bitte teilt uns unbedingt mit, wenn Filme, die Ihr montiert habt, ins Kino kommen, auf Festivals laufen oder im TV ausgestrahlt werden, so dass wir sie dort veröffentlichen können. Wenn es einen Link zu einer Seite über den Film gibt, sendet uns auch diesen. Danke..

 

EINREICHUNGEN ZUM BAYRISCHEN FILMPREIS

 

Bis zum 1. Oktober kann der BFS Filme für den Bayrischen Filmpreis einreichen. Wenn ihr also einen Film geschnitten habt, dessen Kinoauswertung nicht vor dem 3. November 2014 begonnen hat und der einen gültigen Verleihvertrag vorweisen kann (Stichtag 12.10.2015), meldet euch in der Geschäftsstelle. Wir können den Film dann dort vorschlagen.

Die Richtlinien findet ihr unter www.stmwi.bayern.de/service/wettbewerbe/bayersicher-filmpreis/

 

TERMINE DES BFS

 

Sa. 5. Sept. MÜNCHEN

11-18 h

Schlauer werden mit dem BFS

ALLER ANFANG IST SCHWER – Ende gut, alles gut?

Tagesseminar zur Dramaturgie von Filmanfängen und -Enden

mit Kyra Scheurer

ES SIND NUR NOCH WENIGE PLÄTZE FREI!

SCHLAUER WERDEN MIT DEM BFS

 

Mi., 23. Sept. MÜNCHEN

19-22 h

Schneller schlauer werden mit dem BFS

NEW BLUE TITLE TOOL

Abendseminar mit Julia Furch

SCHNELLER SCHLAUER WERDEN MIT DEM BFS

 

Sa., 26. Sept. HAMBURG

11-17 h

Schlauer werden mit dem BFS

URHEBER-/ZITATRECHT – PERSÖNLICHKEITSRECHT - PANORAMARECHT

Tagesseminar mit Rechtsanwältin Alexandra Hölzer

Ort: Akademie für Publizistik Hamburg, Warburgstraße 8, 20354 Hamburg

 

Fr., 2. Okt. MAINZ

19.30 Uhr

JOUR FIXE des BFS in Rhein/ Main

Weinhaus Wilhelmi/ Separé im Obergeschoß, Rheinstraße 53, 55116 Mainz

 

Mi., 20. Okt. MÜNCHEN

19-22 h

Schneller schlauer werden mit dem BFS

COLOR CORRECTION CREATIV

Abendseminar mit Michael Radeck

SCHNELLER SCHLAUER WERDEN MIT DEM BFS

 

Sa/So. 12./ 13. Dez. HAMBURG

jeweils 11-14h

Schlauer werden mit dem BFS

WIE KALKULIERE ICH MICH RICHTIG? – WIE VERKAUFE ICH MICH RICHTIG?

Wochenendseminar mit Sabine Brose und Stefan Weiß

Ort: Akademie für Publizistik Hamburg, Warburgstraße 8, 20354 Hamburg

 

Sa/So. 21./22. Nov. BERLIN

Schlauer werden mit dem BFS

DIGITALER WORKFLOW – Codecs in der Postproduktion

Wochenendseminar mit Julia Furch und Stefan Weiß

Ausschreibung und Anmeldungsmodalitäten folgen

 

VERANSTALTUNGSTIPPS

 

Mi-Fr. 9.-11. Sept. KÖLN

TON IM FILM – EIN MYSTERIUM

Seminar an der Internationalen Filmschule im Rahmen des Herbstcamps. Die Tage sind auch einzeln buchbar.

BFS-Mitglieder erhalten 20% Rabatt.

Nähere Informationen findet Ihr auf der Homepage des BFS.

BFS-RABATT für Ton-Workshop beim ifs-Herbstcamp vom 9.–11. Sept in Köln

 

Sa/So 12/13. Sept. LISSABON

EDITING WORKSHOP mit HERVÉ SCHNEID

Editor von Amélie, Delicatesen, Alien: Resurrection uva., veranstaltet von Fest Film Lab

BFS-Mitglieder erhalten 20% Rabatt. (Wendet Euch deswegen an Nicola Undritz vom Vorstand)

www.filmlab.fest.pt

 

Herzliche Grüße!

 

Euer Vorstand