Wir freuen uns auf Post!
Berlin, 07. Juni 2023. Freundliche Erinnerung der Urheber:innen und Künstler:innen an ihre Vertragspartner: Die Auskunftspflicht in Deutschland ist in Kraft und kann ab heute für die jährliche Mindestauskunft angemahnt werden
Mit dem Stichtag 07. Juni 2023 endet heute die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Vertragspartnern der Urheber:innen und Künstler:innen in Deutschland sowie in bestimmten Fällen auch den Lizenznehmern entlang der Verwertungskette für die Erfüllung neuer Auskunftspflichten im Urhebergesetz eingeräumt hatte.
Der Gesetzgeber hat 2021 die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 in deutsches Recht implementiert, und dabei die Transparenzvorschriften für Verwerter, Verlage und Produzenten verschärft. Urheber:innen und Künstler:innen dürfen Auskünfte über die Verwertung ihrer Werke in Deutschland nicht mehr nur erfragen, Vertragspartner müssen solche Auskünfte regelmäßig ohne Aufforderung erteilen.
Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners sind Pflicht in Deutschland
Dennoch ist festzustellen: Transparenz für Urheber:innen – seit 2019/2021 weiterhin mehr ein frommer Wunsch denn Vertragspraxis. Auskünfte, die Urheber:innen und Künstler:innen gemäß der neuen Auskunftspflichten individuell und außerhalb bestehender GVR proaktiv erteilt wurden: bisher wenig bekannt.
Ein Grund dafür ist die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Verwertern eingeräumt hatte. Mit dem heutigen Stichtag läuft das Jahr ab, innerhalb dessen seit Juni 2022 hätte berichtet werden müssen – und die ausgebliebenen Auskünfte können ab jetzt von Urheber:innen und Künstler:innen bei den Vertragspartnern ebenso wie zukünftige Säumnisse in der Auskunftserteilung angemahnt werden.
Spätestens ab heute gilt für Urheber:innen und Künstler:innen: „Wir freuen uns auf Post unserer Vertragspartner!“
Die Initiative Urheberrecht wird die Entwicklung der Transparenz genau beobachten. In den einzelnen Branchen werden zur Zeit Umfragen erstellt und erste Handlungsoptionen diskutiert.
Die Initiative Urheberrecht vertritt über ihre mehr als 40 Mitgliedsorganisationen die Interessen von rund
140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Belletristik und Sachbuch, Bildende Kunst, Design, Dokumentarfilm, Film und Fernsehen, Fotografie, Illustration, Journalismus, Komposition, Orchester, Schauspiel, Spieleentwicklung, Tanz und vielen mehr.
Ansprechpartnerin:
Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin
Initiative Urheberrecht, Markgrafendamm 24, Haus 18 D-10245 Berlin info[at]urheber[dot]info www.urheber.info Tel.: +49 30 2091 5807