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18. Gerd Ruge Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW

| Was gibt's Neues?
Die Fakten im Überblick:
  • 100.000 Euro für die Entwicklung von Dokumentarfilmen
  • Einreichfrist: 1. April 2019
  • 91 Stipendien und 46 realisierte Projekte seit 2002

Unter der Schirmherrschaft des prominenten Fernsehjournalisten Gerd Ruge vergibt die Film- und Medienstiftung NRW im Jahr 2019 zum 18. Mal das Gerd Ruge Stipendium. Das Stipendium ermöglicht jungen Filmemacher*innen innerhalb von 18 Monaten die Entwicklung und Vorbereitung eines Dokumentarfilmes für das Kino. Das Stipendium wird mit einer Gesamtsumme von bis zu 100.000 Euro ausgeschrieben – die höchste Summe, die in Deutschland für die Entwicklung von Dokumentarfilmprojekten vergeben wird.

Spätestens bis zum 1. April müssen die vollständigen Antragsunterlagen, die u. a. ein Treatment, eine Kalkulation, eine Vita sowie eine Filmographie der antragsstellenden Person enthalten, in der Filmstiftung vorliegen. Erforderlich für die Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin Susanna Felgener (susannafelgener@filmstiftung.de).

Alle Informationen und die Antragsunterlagen, die auch in digitaler Form übermittelt werden müssen, sowie das Merkblatt zur Antragstellung sind unter www.filmstiftung.de abrufbar.
 
Für weitere Informationen: Film- und Medienstiftung NRW, Tanja Güß, Tel.: 0211-93050-24, presse@filmstiftung.de

Die Einreichfrist für das Gerd Ruge Stipendium ist Montag, der 1. April 2019