Seit 18.01. können Soloselbständige die Neustarthilfe 2022 beantragen (Förderzeitraum Jan-März). Die maximale Förderung beträgt 4.500€. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500€ gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.
Weitere Infos beim BMWK und Kulturrat.