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Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen

| Aktuelles zur Corona-Krise

Der Spiegel berichtet als erster Nachrichtendienst von den Maßnahmen der Bundesregierung. Vorangegangen war dem ein gemeinsames Treffen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesfinanzenministeriums und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Auch die bagsv, deren Mitglied der BFS ist, war zu dem Treffen eingeladen. Ein Bericht erfolgt in Form eines Rundschreibens an die Mitglieder. Hier schon einmal vorab der Artikel im Spiegel:

Nothilfen in Coronakrise
Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen

Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen sind von den Folgen der Coronakrise hart getroffen. Für sie schnürt der Staat nach SPIEGEL-Informationen jetzt ein Hilfspaket. Die schwarze Null ist damit Geschichte.
Von Christian Reiermann
19.03.2020, 10:38 Uhr

Die Bundesregierung plant nach Informationen des SPIEGEL ein üppig ausgestattetes Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Dafür will sie insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. An Betrag und Zusammensetzung der Hilfen kann sich im Verlaufe des Tages noch etwas ändern.
Den Fonds will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Form eines Sondervermögens des Bunds organisieren, das selbstständig Kredite aufnehmen darf. Es trägt den programmatischen Namen "Solidaritätsfonds". Ausgearbeitet wurden die Pläne von Experten des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Weil das Sondervermögen über die Bonität des Bunds verfügt, kann es sich die Mittel billig leihen und entsprechend günstig an Betroffene in der Coronakrise weitergeben. Das Programm bedeutet den endgültigen Abschied von der schwarzen Null. Weil der Bund nach Jahren mit Überschüssen über keine Kreditermächtigungen mehr verfügt, wird für die Maßnahme ein Nachtragshaushalt erforderlich. Das Programm soll seine Mittel schnell und unbürokratisch verteilen.

Nachträgliche Prüfungen

Der Bund will im Nachhinein prüfen, ob die Begünstigten die Hilfen tatsächlich nötig hatten. Im Falle von Zuschüssen sollen sie gegebenenfalls in Darlehen umgewandelt werden. Damit will die Regierung sicherstellen, dass der Bund Geld, das unter Umständen unberechtigterweise ausgezahlt wurde, auf jeden Fall zurückgezahlt wird.

Das Corona-Kabinett will das Vorhaben Donnerstagmittag beraten. Die neue Maßnahme wird notwendig, weil Selbstständige und Kleinstunternehmen wohl nicht die Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen werden, die Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in der vergangenen Woche vorgestellt hatten. In Deutschland arbeiten bis zu fünf Millionen Selbstständige. Vielen von ihnen sind wegen der Coronakrise in den vergangenen Wochen sämtliche Aufträge weggebrochen. Betroffen sind vor allem Anbieter von sogenanntem sozialem Konsum wie Kleinkünstler oder Musiker.