Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis auf Vorschlag einer Jury für die Kategorie Spielfilm und einer Jury für die Kategorien Animationsfilm, Experimentalfilm, Dokumentarfilm, Sonderpreis.
Der Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. ist berechtigt, Kurzfilme für den deutschen Kurzfilmpreis vorzuschlagen.
Für den Wettbewerb können auch für das Fernsehen produzierte Kurzfilme vorgeschlagen werden, sofern der Fernsehsender einer Kinoauswertung zustimmt und diese von der Produzentin oder dem Produzenten vorgesehen ist.
Der Film muss zwingend 2019 oder 2020 fertiggestellt worden.
Der Deutsche Kurzfilmpreis kann verliehen werden für:
Spielfilme: bis 10 Minuten und mehr als 10 bis 30 Minuten (jeweils gesonderte Kategorien?
Dokumentarfilme: bis 30 Minuten
Animationsfilme: bis 30 Minuten
Experimentalfilme: bis 30 Minuten
Wenn Ihr uns eure Filme melden wollt, schickt doch einfach eine Mail in die Geschäftsstelle: mail@bfs-filmeditor.de.