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Endabrechnung Neustarthilfe bis 31.12.2021 sonst droht vollständige Rückzahlungspfllicht!

| Aktuelles zur Corona-Krise

Liebe Mitglieder,

ab morgen Donnerstag, den 28.10.21, ist es möglich, die Endabrechnung der Neustarthilfe für das erste Halbjahr 2021 einzureichen. Und das ist superwichtig, denn wer die Frist verpasst – was im Jahresendtrubel leicht passieren kann – und nicht bis 31.12.21 die Endabrechnung vornimmt, muss in jedem Fall die GESAMTE erhaltene Förderung, also bis zu 7.500 Euro zurückbezahlen.

Unser Partnerverband der VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland) hat hier die zur Endabrechnung bekannten Informationen zusammengefasst:

https://www.vgsd.de/beitrag-permalink/47711

Die Endabrechnung soll laut BMWi ganz einfach sein und im Wesentlichen nur aus zwei Zahlen bestehen. Diese müssen aber stimmen und können auch nicht nachträglich korrigiert werden. Zudem kommt der endgültige Bescheid erst im Mai 2022, was manchem von euch steuerlich Probleme bereiten könnte, denn die erhaltene und (noch) nicht zurückgezahlte Neustarthilfe ist ja eine Betriebseinnahme.

Der VGSD wird hierzu in den nächsten Wochen noch eine Zoom-Sitzung abhalten, an der auch alle BFS-Mitglieder teilnehmen können, damit möglichst kein*e Neustarthilfe-Empfänger*in die Frist wegen Unsicherheit, welche Zahlen genau einzugeben sind, versäumt.

Bei Fragen könnt ihr euch auch gerne an mich direkt wenden – zusammen finden wir immer eine Lösung,

Herzliche Grüße
Silke