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Filmtonschaffende erstmals als Urheber*innen an Kinoerlösen beteiligt

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Die Beteiligung der kreativen Filmschaffenden am wirtschaftlichen Erfolg gewinnbringender deutscher Kinofilme ist Wirklichkeit geworden. In nicht unerheblichem Maße werden 2019 zum ersten Mal Ausschüttungen nach dem „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ an die als Miturheber*innen anerkannten Kreativen der Filmbranche vorgenommen. Dies betrifft auch sechs Filmtonberufe. Damit tragen die Bemühungen der Berufsvereinigung Filmton um die urheberische Achtung der Tongestaltung nun auch finanzielle Früchte – und das für Einzelne teilweise in deutlich fünfstelliger Höhe.

Die ganze Meldung gibt es hier.