- Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, denen die Aufträge wegbrechen, erhalten meist keine unbürokratische Hilfe von Bund und Ländern.
- Die meisten werden an die Grundsicherung verwiesen, also ins Hartz-IV-Programm genötigt. Das ist für ihre Situation ungeeignet.
- Nur in Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen klappte die Soforthilfe. Auch Baden Württemberg zahlt seinen freien Kulturschaffenden jetzt aus Landesmitteln ein monatliches Grundeinkommen.
Wer als selbständiger Kulturschaffender den letzten Sondernewsletter #C3 des "Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes" erhalten hat, konnte sich offen verhöhnt vorkommen. "Lebendige Verwaltung ist zu einem neuen Schlagwort geworden. Diese Tatsache hätten einige vor Corona vielleicht nicht für möglich gehalten." So beginnt eine Hymne des Eigenlobs auf die "unbürokratischen Lösungen", die Bund und Länder für die rund 2,2 Millionen Soloselbständigen in "beeindruckendem" Tempo auf den Weg gebracht hätten.
Doch spricht man mit dieser Zielgruppe und ihren Interessenverbänden, dann schlägt einem eher Frust, Wut und Fassungslosigkeit entgegen. Denn diejenigen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die es am dringendsten bräuchten, erhalten meist keine unbürokratische Hilfe, und schon gar nicht sofort. Das verhindert das vom Bundeskabinett beschlossene Vergabeverfahren, dem sich auch die meisten Bundesländer bei ihren Soforthilfe-Programmen angeschlossen haben. Demnach können die nicht zurückzahlbaren Unterstützungen der Corona-Hilfe nur für Liquiditätsengpässe bei den Betriebsausgaben ausgezahlt werden, nicht aber für "Gewinne". Mit Gewinnen sind ausbleibende Honorargelder gemeint.
Hunderttausende Einzelunternehmer, die ihren Lebensunterhalt mit Dienstleistungen ohne eigene Betriebsräume bestreiten, dürfen demnach höchstens ihren Heimarbeitsplatz geltend machen, und auch das nur, wenn der bereits vorher steuerlich vermerkt war. Lediglich in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gab es unkompliziert angemessene Nothilfen von mehreren Tausend Euro für drei Monate, die je nach Stand in der Warteliste innerhalb von Stunden oder Tagen tatsächlich überwiesen wurden. Wer ansonsten zwischen Garmisch und Flensburg sein Geld als Fotograf oder Grafiker, als Musikerin, Journalistin, als Künstler, Schauspieler, Autorin, aber auch als Fußpfleger oder Fahrradkurierin ohne Festanstellung verdient, hat keinen rechtlichen Anspruch auf Soforthilfen.
Wer mehr als als 9000 Euro in Werten angibt gilt als "vermögend"
Sie alle werden von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, aber auch von Kulturstaatssekretärin Monika Grütters oder den zuständigen Landesbehörden an die Grundsicherung verwiesen, also ins Hartz-IV-Programm genötigt. Doch auch da gibt es häufig keine Rettung in der Not. Denn die Ankündigung der Bundespolitik von Ende März, für die "schnelle und unbürokratische Hilfe" ein verschlanktes Verfahren ohne Vermögensprüfung bei der Grundsicherung beschlossen zu haben, entpuppt sich beim direkten Kontakt mit den Jobcentern als reine Mär.
Tatsächlich sieht der Realitätscheck unter Betroffenen so aus: Noch immer kann man überall in Deutschland mit der Anzahl der versendeten Formulare und der abzuliefernden Belege eine Turnhalle tapezieren. Denn abgefragt wird immer eine "Bedarfsgemeinschaft".
Teil dieser Gruppe sind Partner, Kinder, aber auch WG-Bewohner, falls es eine gemeinsame Haushaltskasse gibt. Jeder dieser Menschen muss sich vor den Ämtern finanziell nackt ausziehen und ist verpflichtet, die anderen bis zur eigenen Mittellosigkeit zu unterstützen, bevor der Staat es tut. Finanzielle Hilfe erhält faktisch nur der Soloselbständige, der mit seiner Lebensgemeinschaft ganz knapp vor der Obdachlosigkeit steht - und das auch noch beweisen kann.
Doch selbst wer die peinlichen Verhörmethoden der Hartz-IV-Bürokratie mit ihren zahllosen Nachforderungen absurder Belege und der nach wie vor praktizierten Vermögensprüfung auf sich nimmt, kann noch nach Wochen des Wartens abschlägig beschieden werden, wie es verbitterte Antragsteller vielfach berichten. Denn Personen, die für sich und ihre Mitbewohner mehr als 9000 Euro in Werten wahrheitsgemäß angegeben haben, gelten manchem Sachbearbeiter weiterhin als "erheblich vermögend" und erhalten keine Grundsicherung, selbst wenn diese "Werte" aus einer privaten Altersversorgung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder berufsnotwendigen Objekten wie einem Auto oder einer Geige bestehen (das gesetzlich vorgeschriebene Maß liegt seit dem 1. März tatsächlich bei 60.000 Euro). Die, so berichten Kulturschaffende aus allen Bundesländern, sollen bitte erst aufgelöst oder verkauft werden. Dagegen darf man immerhin Widerspruch einlegen. Ist das wirklich ein brauchbares Verfahren für Menschen, die durch staatlich verordnete Arbeitslosigkeit Überbrückungsgeld benötigen, bis sie wieder arbeiten dürfen?
In ganz Europa diskutiert man ein bedingungsloses Grundeinkommen
Da dieses Hartz-IV-Verfahren, das Gerhard Schröder 2002 auf den Weg brachte, um den Wohlfahrtsstaat abzubauen, seinem fürchterlichen Ruf leider auch in dieser Ausnahmesituation gerecht wird, versuchen viele Kulturschaffende gar nicht erst, die "gefahrenen Autokilometer Ihrer Frau", die "Einkommen" ihres schulpflichtigen Kindes, den lückenlosen Lebenslauf bis zur Grundschule an die Jobcenter zu liefern, um dann zu erfahren, dass sie bestimmte Leistungen wie Wohngeld im Moment leider nicht erhalten können, wenn sie nicht vorher "Soforthilfe" beantragt haben.
Jedenfalls haben laut einer umfassenden Befragung des Verbandes der Gründer und Selbständigen (VGSD) zur aktuellen finanziellen Lage in der Cornona-Krise 90 Prozent der freien Kulturschaffenden Anspruch auf Grundsicherung. Aber nur 17 Prozent wollen es mit der "Schmach" und der "Erniedrigung" durch die Jobcenter vielleicht mal versuchen, so VGSD-Vorsitzender Andreas Lutz. Vor allem bemängelt diese selbständige Berufsgruppe, die zu 99 Prozent nie vorher Kontakt mit dem Sozialstaat hatte, zu Recht die krasse Ungleichbehandlung zur Kurzarbeit.
Angestellte erhalten das Kurzarbeitergeld nämlich ganz selbstverständlich für ihre Lebenshaltungskosten. Soloselbständige aber, die nur ihren Einnahmeverlust geltend machen können, werden zur Verwandtschaft betteln geschickt, weil Lebenshaltungskosten angeblich nicht erstattungsfähig sind. Doch selbst dort, wo schnelle Hilfe versucht wurde, etwa in Berlin oder Nordrhein-Westfalen, stehen freie Kulturschaffende gerade vor der Insolvenz, weil nach dem ersten Andrang die Kassen leer sind und keine Anträge mehr angenommen werden. Es galt eben doch das Windhund-Prinzip. Wer zuerst kam, mahlte zuerst. Der Rest guckt in die Röhre.
Doch ein Monat nach dem Lockdown zeichnet sich endlich ein Hoffnungsschimmer ab. In Baden-Württemberg, wo zunächst die gleiche rigide Auslese der Soloselbständigen aus den Soforthilfe-Programmen vollzogen wurde wie in Bayern, Hessen oder Sachsen, hat als Erstes ein Umdenken eingesetzt.
Die Verfahrensregel sei "maßlos ungerecht", attestiert die Sprecherin der dortigen Wirtschaftsbehörde Silke Walter. Deshalb zahlt das Land seinen freien Kulturschaffenden (von denen viele durch die perspektivisch andauernde Absage von Publikumsveranstaltungen besonders lange ohne Einnahmen bleiben) jetzt aus Landesmitteln ein monatliches Grundeinkommen von 1180 Euro - und natürlich auch den anderen freien Berufen, denen gerade alle Honorare weggebrochen sind.
Auf Initiative Bremens wurde am 8. April aus diesem Vorbild ein gemeinsamer Vorstoß der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder formuliert. Einstimmig (mit großen Bedenken nur aus Bayern) wurde die Bundesregierung aufgefordert, den "mehr als anderthalb Millionen Soloselbständigen", die durch den Lockdown "in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind", endlich ebenfalls zu helfen. Und zwar "in jedem Fall ohne die Beantragung von Arbeitslosengeld II", also jener "Grundsicherung", die von Politikern nur deswegen als Lösung gepriesen werden kann, weil sie selbst noch nie persönlichen Kontakt mit ihrem Sozialstaat hatten.
"Unbürokratische Lösungen werden wohl auch nach der Krise ihren Eindruck hinterlassen."
Der gemeinsame Vorschlag der Länder sieht nun vor, dass alle Berufe, die "ihre Dienstleistung außer Haus und beim Kunden erbringen" und nicht angestellt sind, einen monatlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro erhalten, wofür sie lediglich nachweisen müssen, dass sie "coronabedingt substantielle Umsatzeinbrüche" von mindestens 50 Prozent haben. Betriebskosten sollen zusätzlich bezuschusst werden. Eine wirksame Fördermaßnahme für Soloselbständige dürfe "über die enge Eingrenzung auf eine reine Sachkostenentschädigung nicht wieder den größten Teil dieser Zielgruppe ausgrenzen", fordert das erstaunliche Papier, auf das Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bisher noch nicht reagiert hat.
Dabei böte dieser Verfahrensvorschlag die erste wirklich schnelle und unbürokratische Hilfe für selbständige Kulturschaffende in der Corona-Krise. Darüber hinaus aber formuliert dieses Konzept eines fairen Pauschalbetrags auch grundsätzliche Kritik am Sozialstaat, der in seiner bürokratischen Verkarstung seine Hilfsversprechen nicht einhalten kann und deswegen nach Ende der Krise grundsätzlich infrage gestellt werden muss. In diesem Licht scheint dieser Konferenzbeschluss der Wirtschaftsminister wie ein halber Schritt hin zu einem Systemwechsel, den man gerade überall in Europa unter dem Stichwort des "bedingungslosen Grundeinkommens" diskutiert.
Als würdigste Verwendung von Steuergeldern zur allgemeinen Existenzsicherung scheint das monatliche Bürgergehalt von 1000 Euro ohne jede bürokratische Nachweispflicht, wie es Spanien gerade auf den Weg bringt, die logische Konsequenz dieses Vorstoßes der Wirtschaftsminister. Fände er tatsächlich die Zustimmung des Bundes, dann hätte auch der Schlusssatz des Sondernewsletter #C3 ein Körnchen Prophezeiung zu bieten:
"Unbürokratische Lösungen werden wohl auch nach der Krise ihren Eindruck hinterlassen und kaum noch wegzudenken sein." Das gilt es aber erst einmal mitten in der Krise zu beweisen.