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Grundsicherung

Hier könnt ihr Euch darüber informieren, welche Unterstützung der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Alle Details und Voraussetzungen findet ihr bei der Bundesagentur für Arbeit:

| Aktuelles zur Corona-Krise
Corona-Grundsicherung

Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Eine Folge sind bei vielen Menschen Sorgen um die finanzielle Existenz. Wir informieren Sie darüber, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.

Was ist das Sozialschutz-Paket?

Dabei handelt es sich um ein neues Gesetz. Dieses Gesetz ändert das Sozialgesetzbuch II. Dadurch können mehr Menschen finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.

Wichtig für Familien mit geringem Einkommen (bedingt zum Beispiel durch Kurzarbeit): Das Sozialschutz-Paket sieht den Notfall-Kinderzuschlag (auch: Notfall-KiZ) als eine Möglichkeit vor, sich finanziell abzusichern. Weitere Informationen zum Notfall-Kinderzuschlag erhalten Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ".

Gilt das Sozialpaket für mich?

Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, kann der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie infrage kommen:

  • Sind Sie von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen oder beziehen Arbeitslosengeld? Ihr Einkommen ist deshalb so stark verringert, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können.
  • Sind Sie Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer und sind in finanzieller Not, weil Sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben?
  • Sind Sie bereits Kunde und Ihr Bezug endet in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020? Dann bezahlen wir automatisch weiter - auch ohne einen Weiterbewilligungsantrag.
Wie genau hilft mir das neue Gesetz, mich (und meine Familie) schnell finanziell abzusichern?

Durch das Gesetz gelten für die Grundsicherung neue Regeln:

Wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 beginnt, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten 6 Monaten, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.

In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gilt außerdem Folgendes:
Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen.

Wichtig: Das gilt nur, wenn Sie im Rahmen des Antrages erklärt haben, dass Sie über kein erhebliches Vermögen verfügen. Durch diese neue Regel soll sichergestellt werden, dass Sie die finanzielle Unterstützung durch die Grundsicherung schnell erreicht.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung?

Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können zwar arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Grundsicherung als ergänzende Leistung erhalten.

Wie kann ich Corona-Grundsicherung beantragen?

So stellen Sie in wenigen Schritten Ihren Antrag auf Corona-Grundsicherung:

  1. Drucken Sie den vereinfachten Antrag (rechts) aus.
  2. Füllen Sie den vereinfachten Antrag aus und unterschreiben Sie den vereinfachten Antrag.
  3. Sie sind selbstständig? Füllen Sie dann bitte die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit aus (rechts)
  4. Reichen Sie den ausgedruckten, unterschriebenen vereinfachten Antrag per Post oder Hausbriefkasten bei Ihrem zuständigen Jobcenter ein.
  5. Warten Sie auf die Antwort Ihres Jobcenters. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Auch wenn das Jobcenter in Ihrer Nähe geschlossen ist: Wir arbeiten mit vereinten Kräften für Sie!

Antrag auf Grundsicherung
Vereinfachter Antrag auf Grundsicherung / Arbeitslosengeld II
Vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit
Weitere Anlagen und Merkblätter finden Sie in unserem Download-Center

Wichtig: Sie verfügen nicht über die Möglichkeit, den Antrag auszudrucken? Kein Problem. Sie können auch formlos einen Antrag an Ihr zuständiges Jobcenter richten – per Telefon, E-Mail oder schriftlich.

Wo finde ich weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung?

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II), finden Sie auf der Seite Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung