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Informationen zum Notfall-KiZ und Kinderzuschlag

| Aktuelles zur Corona-Krise
Informationen zum Notfall-KiZ und Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen. Den Antrag können Sie online stellen. Welche Regelungen bei wegfallendem Einkommen durch die Corona-Pandemie ab dem 1. April gelten, erfahren Sie hier.

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Während der Corona-Zeit gilt ab dem 1. April der Notfall-KiZ. Checken Sie jetzt, ob Sie Anspruch haben - mit dem Lotsen der Arbeitsagentur.

Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Der Notfall-KiZ

Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen.

Wie bekomme ich den Kinderzuschlag?

Keine Sorge, den Antrag für den Kinderzuschlag können Sie ruckzuck online ausfüllen und abschicken.

Wo stelle ich den Antrag?

Die Familienkasse bekommt den Antrag und hilft bei Fragen. Über die Postleitzahlen-Suche finden Sie Ihre zuständige Familienkasse.