Neustartprämie für Künstlerinnen, Künstler und Kreative
Für die von den Pandemiebeschränkungen besonders betroffenen Künstlerinnen, Künstler und Kreativen hat Hamburg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, damit diese für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Hamburg unverzichtbare Gruppe möglichst gut durch diese schwierige Zeit kommt.
Mit der „Neustartprämie“ soll den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen vor allem geholfen werden, die eigene kreative Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzubereiten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für diese einmalige und pauschale Neustartprämie in Höhe von 2.000 Euro sind Künstlerinnen, Künstler und Kreative, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind, und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto im Serviceportal Hamburg. Hierfür können Sie sich direkt bei der Online-Antragstellung registrieren.
Sie müssen außerdem:
- zum Stichtag 1. März 2020 Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg gehabt haben,
- Ihren Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit bestreiten,
- diese Tätigkeit selbständig ausüben.
Worauf müssen Sie sonst noch achten?
Halten Sie bitte folgende Dokumente als gut lesbaren Scan bereit (Dateiformate: pdf, jpg, png oder tif).
Alternativ können Sie die Unterlagen mit Ihrem Smartphone fotografieren und direkt übertragen.
Sie brauchen:
- Eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die IBAN und Ihr Name ersichtlich sind.
- Das Bestätigungs-PDF (Vorlage unten im Bereich „Was es sonst noch zu wissen gibt?“): Bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und als Foto oder Scan hochladen.
- Ihre Steueridentifikationsnummer.
Wenn Sie in der Künstlersozialkasse (KSK) sind:
- Eine Kopie der ersten Seite des letzten Steuerbescheides.
- Eine Kopie der Bescheinigung der KSK-Mitgliedschaft oder einen Kontoauszug nach dem Stichtag 01.03.2020, aus dem eine Beitragszahlung an die KSK ersichtlich ist.
Wenn Sie NICHT in der KSK sind:
- Eine Kopie Ihres gesamten letzten Steuerbescheids.
- Eine Kopie des Sozialversicherungsausweises als Nachweis der Rentenversicherung.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
Antragsfrist
31. August 2020
Online-Antrag
Hier geht es zum Online-Antragsverfahren (Link):
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Neustaprae
Für mehr Information klicken Sie bitte auf diesen Link:
Hilfe bei der Antragstellung (auch als PDF zum Herunterladen)
Rückfragen
Fragen zur Neustartprämie richten Sie bitte an die
Telefon-Hotline: 42828-6000
Montag- Freitag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
E-Mail: neustartpraemie@bkm.hamburg.de