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Verträge mit Sendern

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH

| Verträge mit Sendern

Der BFS hat sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) gemäß § 36 Urheberrechtsgesetz verständigt. Damit haben der Berufsverband der in Deutschland tätigen Filmeditor*innen und die Sendergruppe eine kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht erzielt. Sie gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit – nach den Vereinbarungen mit dem VDD, dem BFFS, BVR und BVK – erneut nachhaltig zu ihrer Branchenverantwortung bekennt.

Mit der neuen Vereinbarung erhalten nun auch Filmeditor*innen von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung – dazu zählen u.a. auch Internetklicks und DVDs/BluRays. Eine Beteiligung an Vertriebserlösen wurde ebenfalls vereinbart. Die Regelungen entfalten ausdrücklich auch Wirkung für die Vergangenheit.
Die Geschäftsstelle des BFS informiert die Editor*innen über die Produktionen, die unter diese Regelung fallen.