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Soforthilfe in Baden-Württemberg läuft weiter und schließt Kosten des privaten Lebensunterhalts mit ein

| Aktuelles zur Corona-Krise

In Baden-Württemberg können Soloselbständige weiterhin auch pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts geltend machen. Damit habe sich das Bundesland „bei der Ausgestaltung des Corona-Soforthilfe-Programms für seinen eigenen Weg entschieden“, teilte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski heute mit. Bis zu 1.180 Euro pro Monat können als pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts geltend gemacht werden. „Ich freue mich sehr, dass das Soforthilfeprogramm damit auch für die Arbeitsbedingungen im Kulturbereich passt“, sagte Olschowski. Dadurch bleibe vielen der Antrag auf Grundsicherung („Hartz 4“) erspart. Es sei zu hoffen, dass dies „doch noch vom Bund aufgenommen wird und unter den Ländern Nachahmer findet – wird doch mit ihr die Vielzahl an Einzelkämpfern anerkannt, die unser wirtschaftliches, soziales und kulturelles Leben wesentlich prägen.“

(Quelle Crew United 08.04.2020)