Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommt.
Für uns FilmeditorInnen wird sich durch dieses Vorhaben nicht viel ändern, da wir als selbständige KünstlerInnen ja ohnehin Pflichtversicherte in der Künstlersozialkasse (KSK) sind und damit bereits seit Jahrzehnten über die KSK in die deutsche Rentenversicherung einzahlen.
Dennoch hat der BFS gemeinsam mit den wichtigsten deutschen Selbständigen-Verbänden (im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände: bagsv) ein Positionspapier zu der nahenden Rentenversicherungspflicht erarbeitet. Neben der Solidarität mit den KollegInnen geht es uns vor allem auch um die dringend notwendige Vereinfachung des Statusfeststellungsverfahrens.
Unsere Position hierzu lautet:
„Die entsprechenden Statusfeststellungsverfahren sind extrem bürokratisch, ihr Ergebnis ist – auch für Experten – nicht prognostizierbar. Sie enden für die Selbstständigen häufig mit dem Verlust ihrer Aufträge.
Vor Einführung der AV-Pflicht muss deshalb für alle Selbstständigen zwingend Rechtssicherheit geschaffen werden. Wir schlagen hierzu die Einführung von branchenspezifischen Positivkriterien oder von deutlich abstrakteren branchenübergreifenden Kriterien vor sowie den Verzicht auf nachträgliche, in die Vergangenheit wirkende Statusänderungen. Konkret bedeutet letzterer Punkt, dass bei Prüfung mit Feststellung einer SV-Pflicht die mögliche Konsequenz von Beitragszahlungen erst von Rechtskraft der Feststellung an gelten sollte. Eine entsprechende Vorschrift gab es bereits vor Einführung der obligatorischen Statusfeststellung (§ 7b SGB IV in der Fassung bis 2007).“
Wir hoffen sehr, hier im Schulterschluss mit den mehr als 20.000 KollegInnen bei den Politikern und Entscheidungsträgeren der Deutschen Rentenversicherung Gehör zu finden und werden mit aller Kraft daran arbeiten, dieses Verfahren spürbar zu entbürokratisieren und mit Positivkriterien wie „Mitglied der KSK“ für uns alle zu vereinfachen.