Das Ziel der neuen Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Die Hilfe gelten auch für Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, sind jedoch wiederum auf Betriebskosten beschränkt, die genau benannt werden. Alle Details hierzu:
http://www.ihk-berlin.org/inxmail/Eckpunkte%20Ueberbrueckungshilfen.pdf