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Gagenempfehlungen

Stand: Januar 2026

| Standards

Der BFS hält eine 40h-Woche im Filmschnitt für obligatorisch. Entsprechend basieren unsere Gagenempfehlungen auf 8h-Tagen für projektbasierte Anstellung/Aufträge. 
[siehe Paper zur 40-h-Woche]

Diese Empfehlungen sind als Orientierung in den ersten Berufsjahren konzipiert. Erfahrene Schnittprofis kennen ihren Satz, der je nach Genre und Format nach oben hin offen verhandelbar ist. Wir sind gleichzeitig davon überzeugt, dass es für die Mindestgage keinen Unterschied macht, in welchem Format (Doku, Spielfilm, Serie, Social Media…) ein*e Editor*in tätig ist. Die Leistung ist prinzipiell die gleiche. Unterschiede sollten vorwiegend durch eine dem Format angemessene Schnittzeit gemacht werden. Die Menge der Schnitttage ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
[siehe Paper Arbeitsstandards im Filmschnitt]

Darüber hinaus sollte sich die Berufserfahrung in der Gagenhöhe widerspiegeln. 
In Anlehnung an das “Schweizer Modell” haben wir ein System entwickelt, das eine Mindestgage für Berufsanfänger*innen festlegt, und von dort ausgehend faire Vergütungen durch Lohnstufen nach Berufserfahrung garantiert. 1 Jahr Berufserfahrung wird mit mindestens 100 Arbeitstagen/Jahr in dieser Position definiert.
Mindestgage und Lohnstufen werden jährlich vom BFS-Vorstand überprüft und angepasst.

Die Gagenempfehlungen finden sich im angehängten PDF: