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ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen

| Verträge mit Sendern

Die Verbände BFS, BVK und VSK haben als UrheberAllianz jahrelang versucht, sich mit dem ZDF auf gemeinsame Vergütungsregeln zu verständigen. Nachdem die Verhandlungen bedauerlicherweise gescheitert sind,  haben die Verbände ein Schlichtungsverfahren mit dem ZDF und der 100%igen ZDF-Tochter Network Movie eingeleitet. Die vom OLG Köln in Form des abändernden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 17.06.2021 eingerichteten Schlichtungsstellen in den Verfahren des BVK, BFS und VSK gegen ZDF und Network Movie wurde der anliegende Einigungsvorschlag für gemeinsame Vergütungsregeln für Eigen- und Auftragsproduktionen (inkl. Koproduktionen) des ZDF erarbeitet und am 04.08.2025 beschlossen.

Nach den Vergütungsregeln sind für wiederholte Ausstrahlungen von Programmen herkömmliche Wiederholungsvergütungen auf Basis der jeweiligen durchschnittlichen Erstvergütungen zu bezahlen, darüber hinaus Wiederholungsvergütungen für die Mediathekennutzung sowie Vertriebserlösbeteiligungen.

Das ZDF hat dem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstellen widersprochen und stattdessen eine Selbstverpflichtung veröffentlicht, die sie allen Mitgliedern des BFS, BVK und VSK bei den Vertragsverhandlungen mit den Produktionsfirmen zur Unterzeichnung vorlegen lässt.  Die Selbstverpflichtung des ZDF bleibt inhaltlich weit hinter dem Einigungsvorschlag zurück und ist auch im Vergleich zu den bestehenden gemeinsamen Vergütungsregeln des ZDF mit anderen Filmurheber*innen im hohen Maße unangemessen.

Vor diesem Hintergrund haben die Verbände BFS, BVK und VSK bei dem Urheberrechtsexperten Rechtsanwalt Nikolaus Reber, der auch die Verhandlungen mit dem ZDF begleitet hat, ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie die Mitglieder der Verbände mit der Anlage umgehen sollten und welche Nachteile ihnen durch die Unterzeichnung entstehen. Das Gutachten findet sich ebenfalls in der Anlage.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Silke Spahr
Geschäftsführerin des BFS
spahr@bfs-filmeditor.de