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Verträge mit Sendern

Jede Editorin und jeder Editor eines Kinofilms, eines Fernsehfilms oder einer Serie, die von TV-Sendern finanziert und überdurchschnittlich gut gelaufen sind, hat einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung und Beteiligung der Urheber*innen an den wirtschaftlichen Erlösen verhandelt der BFS mit den deutschen Sendern. Nach einem ersten Abschluss mit der Sendergruppe ProSieben konnte der BFS im Jahr 2020 nun auch die Verhandlungen mit der Mediengruppe RTL erfolgreich abschließen. Diesen Erfolg hat der BFS durch das ehrenamtliche Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen und durch die Arbeit unseres professionellen Teams errungen. Die Vereinbarungen findet Ihr nachfolgend. Wenn auch Eure Produktion dabei ist, wird sich unsere Geschäftsstelle direkt mit euch in Verbindung setzen!

13.01.2021
Die Mediengruppe RTL Deutschland und die UrheberAllianz Film & Fernsehen, in der die Berufsverbände…
10.05.2019
Der BFS hat sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR)…