Künstliche Intelligenz im Schneideraum
Seit April 2023 beschäftigt sich der Berufsverband Filmschnitt (BFS) intensiv mit der Thematik der Künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich des Filmschnitts. Mit der internen AG KI streben wir an, unsere Mitglieder zu schulen und eine fundierte Haltung gegenüber der Industrie und Produzent*innen zu entwickeln.
Der Bundesverband Filmschnitt positioniert sich
Reflektion
Die rasanten Entwicklungen im Bereich der generativen KI führen zu erheblichen Bedenken und Ängsten in der Filmbranche. Laut einer OECD-Studie sind etwa 10% der Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft durch Automatisierung und KI gefährdet. Kulturschaffende sind durch ihre Werke im Dialog mit der Gesellschaft, wenn Maschinen diese Prozesse übernehmen, gefährdet das die kreative Freiheit.
Editor*innen erfüllen eine wichtige Schlüsselposition im Produktionsprozess. Wir sind “Heads of Department” und tragen die Verantwortung für unsere Teams und stehen oft im Mittelpunkt der anderen Gewerke der Postproduktion. Es sind unsere Entscheidungen, die die Emotionen eines Films gestalten.
Generative KIs wurden oft mit den Werken von Kulturschaffenden trainiert, ohne deren Zustimmung oder Entschädigung. Dies stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar und untergräbt die Wertschätzung kreativer Arbeit. Zudem besteht das Risiko, dass KI-gestützte Tools zu einer Massenproduktion von standardisierten Inhalten führen, die die Vielfalt und Originalität der Filmkunst beeinträchtigen.
Forderungen
Wir fordern hier alle Verantwortlichen dazu auf, unsere sachkundigen Beiträge zu bedenken. Es gilt vor allem, die ethischen Komponenten nicht zu unterschätzen.
- Integrität und Kontrolle: Editor*innen müssen die Kontrolle über die finalen Schnittentscheidungen behalten. KI kann als unterstützendes Werkzeug fungieren, aber nicht die kreative Autonomie ersetzen.
- Urheberrechte und Vergütung: Urheber*innen müssen für die Nutzung ihrer Werke zu KI - Trainingszwecken angemessen vergütet werden.
- Transparenz: Es ist notwendig, eine klare Kennzeichnung von KI-bearbeiteten Inhalten einzuführen, um Transparenz für den Endverbraucher zu gewährleisten.
- Weiterbildung und Anpassung: Editor*innen müssen kontinuierlich geschult werden, um mit den Entwicklungen der KI Schritt zu halten und diese effektiv zu nutzen.
Handlungsbedarf
- Zusammenarbeit und Vernetzung: Intensivierung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern (z.B. TEMPO KI-Taskforce) und mit der Industrie (AVID, Adobe, Apple, BMD, u.a.), um globale Standards und Best Practices zu entwickeln.
- Regelung der KI-Trainingsdaten: Einführung von Maßnahmen zur Sicherung der Urheberrechte der Editor*innen und Vergütung bei der Nutzung ihrer Werke als Trainingsdaten für KI.
- Arbeitszeit und Vergütung: Anerkennung und gesonderte Vergütung der durch KI unterstützten Tätigkeiten sowie der neu benötigten Fähigkeiten wie “Prompten” u.ä.
- Transparenz-Pflicht: Klare Kennzeichnung von KI-bearbeiteten Inhalten zur Erhöhung der Transparenz und Wertschätzung des menschlichen Beitrags.
- Mitwirkungsrechte: Sicherstellung der Mitwirkungsrechte der Editor*innen bei der Entwicklung und Implementierung von KI-Tools, um deren Bedürfnisse und Perspektiven zu berücksichtigen.
Die Integration von KI im Schneideraum muss verantwortungsvoll und im Sinne der kreativen Freiheit und Qualität erfolgen, um die beruflichen Standards der Editor*innen zu wahren und die Filmkunst in ihrer Vielfalt und Originalität zu schützen.
Berlin im September 2024
die AG KI & der Vorstand des bfs