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BFS zu Arbeitsschutzstandards

| Aktuelles zur Corona-Krise

Präambel:

Dies sind Überlegungen, wie auch unter Pandemie-Bedingungen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz von Editor*innen, Schnittassistent*innen und anderen Filmschaffenden in der Postproduktion sichergestellt werden kann.
Wir können als Berufsverband keine einfachen Lösungen anbieten, die auf alle Projekte und Bedingungen passen würden. Es wird flexibel und individuell entschieden werden müssen. Aber wir sind an einem konstruktiven Dialog über mögliche Lösungswege interessiert.

1. Postproduktionsplanung:

Damit die Arbeit in der Postproduktion auch unter den Corona-bedingten Einschränkungen effektiv ausgeführt werden kann, empfiehlt es sich, die Ansprechpartner*innen aus den Departments Schnitt und Ton schon in der Vorproduktion in die Planung einzubinden, um:

- bei eventuellen Unregelmäßigkeiten wie Drehunterbrechungen (durch die Überschneidungen mit Folgeprojekten entstehen können) frühzeitig Lösungen finden zu können

- in Abstimmung mit den anderen für die Postproduktion verantwortlichen Departments einen gleichzeitig intensiven wie distanzierten Workflow zu entwickeln.

2. Sicherheit am Arbeitsplatz:

Der Schnittprozess erfordert zumindest zeitweise eine intensive Zusammenarbeit der Editor*innen mit der Regie und - je nach Arbeitskonstellation - auch mit Schnittassistent*innen und Co-Editor*innen. Unter Distanzbedingungen ist eine solche Zusammenarbeit nur mit Einschränkungen möglich.

Vorrangig sollte deshalb geprüft werden, ob ein „Corona-geeigneter“ externer Schnittplatz angemietet werden kann.

Es muss gewährleistet sein, dass die Räumlichkeiten den aktuell geltenden Voraussetzungen zur Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften (Raumgröße, Lüftungsmöglichkeiten, Desinfektionsmittel) entsprechen und die Anzahl der sich dort befindlichen Personen entsprechend reduziert wird.

Bei Bedarf sollte Editor*innen und Schnittassistent*innen ein dezentraler Arbeitsplatz (Homeoffice) eingerichtet werden. Die Bedingungen (Miete für Arbeitsplatz, Anwesenheitszeiten, Zutritt für Mitarbeiter*innen der Produktion) müssen unter den Partner*innen vorher abgestimmt und vertraglich festgehalten werden.

Der Schnitt im Homeoffice ist nicht als Ideal- und auch nicht als Dauerlösung zu sehen, kann aber in Arbeitsphasen, die keine direkte Zusammenarbeit der Beteiligten erfordern, bspw. während des drehbegleitenden Schnitts, eine geeignete Maßnahme sein, um das Infektionsrisiko für Editor*innen und Assistent*innen auf ein Minimum zu reduzieren.

Bei parallelem Schnitt während der Drehzeit ist der tägliche Transport und Austausch von Festplatten zu vermeiden, indem das seitens der Schnittassistenz vorbereitete Material über einen Server bereitgestellt wird.

Es sollte maximal einen Schnittplatz pro Raum geben. Jeder Schnittplatz darf aus Hygienegründen nur von einer Person benutzt werden. Die Desinfektion der Räumlichkeiten hat regelmäßig stattzufinden. Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist der/die Dienstleister*in oder sein*e Vertreter*in.

3. Montage:

Eine frühzeitige Kommunikation mit den Editor*innen, sowohl inhaltlich/kreativ als auch technisch, erhöht die Effizienz bei der Drehvorbereitung und eventuellen Drehbuchänderungen und hilft, den Workflow zu optimieren.

Es wird empfohlen, für jedes Projekt eine*n Postproduktionssupervisor*in zu engagieren.

Wenn es durch die neuen Bedingungen am Set zu technischem Mehraufwand für die Postproduktion wie erhöhtem Materialaufkommen (bei Verwendung mehrerer Kameras), oder einem Mix aus Formaten kommt, aber auch bei Verzögerungen durch Drehunterbrechungen, muss entsprechend mehr Zeit für die Postproduktion eingeplant werden. Aus Gründen der Effizienz kann es auch angezeigt sein, mehrere Schnittassistent*innen zu beschäftigen.