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Gagenkompass des BFS

Gagenempfehlungen des BFS ab Mai 2022

Gagenkompass Stand Mai 2022

Die Arbeit im Filmschnitt ist durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahre wesentlich komplexer und zeitintensiver geworden.

Da mittlerweile ausschließlich digital gedreht wird und sich damit der Preis pro gedrehter Minute drastisch reduziert hat, werden immer häufiger mehrere und/oder verschiedene Kameras parallel eingesetzt. Des Weiteren nimmt die Anzahl der Wiederholungen von einer Einstellung bzw. Szene deutlich zu.
Der Umgang mit der dabei entstehenden Materialflut liegt oftmals allein im Verantwortungsbereich der Editor*innen, die bereits mit der Materialauswahl prägende schöpferische Entscheidungen für die Produktion treffen. Und das meist in Tandem mit einer deutlich kürzeren Herstellungsdauer, sowohl am Set als auch in der Postproduktion.

Durch die Möglichkeiten der digitalen Errungenschaften, sowohl in der Bildbearbeitung (Varianten, visuelle Effekte und Layouts, Farbkorrektur, Reframing usw.), als auch in der Tonbearbeitung (O-Ton Bearbeitung, Soundeffekte, Layout-Musiken und Mischung) sind die Erwartungen von Regie, Produktion und Auftraggeber*innen, an uns Editor*innen und Schnittassistent*innen seither enorm gestiegen. Der Beruf der Editor*innen und Schnittassistent*innen umfasst mittlerweile also auch umfassendes Wissen über Bildgestaltung, Sounddesign, Musik sowie Kopierwerkstechniken (heute Data Wrangler). Dies erfordert eine weitaus längere und intensivere Ausbildung.

Ein Film oder eine Sendung, die den Schneideraum heute verlässt, ist bereits eine komplexe, polierte und getreue Repräsentation des fertigen Produkts. Sowohl auf technischer als auch auf kreativer Ebene hat damit die Verantwortung der Editoren*innen und Schnittassistent*innen in den letzten Jahren extrem zugenommen. Gleichzeitig ist aufgrund der rasant gestiegenen Nachfrage nach „Content“ in der Medienbranche unser umfangreicher Erfahrungsschatz heute gefragter denn je.

Und auch die Tatsache, dass Editor*innen nach §7 UrhG als Urheber*innen, sprich Schöpfer*innen von Werken, allgemein anerkannt sind, spiegelt sich im aktuellen Gagengefüge leider nicht im entferntesten wieder.

Vor dem Hintergrund der genannten Faktoren empfiehlt der BFS folgende Mindestgagen:

Schnitt/Montage:€ 1.933,20 pro Wocheals abhängig Beschäftigte bzw.

 

€ 2.591,16 pro Wochefür Rechnungssteller*1.
1. Schnittassistenz: € 1.234,80 pro Wocheals abhängig Beschäftigte.
2. Schnittassistenz:€ 1.089,60 pro Wocheals abhängig Beschäftigte

Der BFS weist darauf hin, dass Schnittassistent*innen nicht selbständig tätig sein können, da sie arbeitsrechtlich ausnahmslos weisungsgebunden tätig sind.

VFX – Editor*in:€ 1.614,00 pro Wocheals abhängig Beschäftigte.

*1    - Der BFS empfiehlt Rechnungsstellern mindestens einen Aufschlag von 30% gegenüber abhängig Beschäftigte. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Arbeitgeberanteil mind. 21% - davon RV 9,35%, KV 7,3%, AV 1,5%, PV 1,275%, sowie 0,5 Urlaubstage/Woche = 10%.           Das eigene unternehmerische Risiko ist hierbei noch nicht mit eingerechnet

Download: Gagenkompass Stand Mai 2022 PDF