Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 die erste Säule der Filmförderung verabschiedet, damit ist immerhin das Filmförderungsgesetz mit dem Erfolgsanreiz Referenzförderung beschlossene Sache. Kurz vor knapp wurde die Produktionsförderung noch leicht gekürzt – was nur dann hinnehmbar ist, wenn nicht nur das FFG, sondern auch die steuerliche Förderung sowie die Investitionsverpflichtung (mit Rechterückbehalt) 2025 wirklich kommen.
Mit der Kampagne #FilmReformJETZT wollen wir unsere Forderungen nach einer Filmförderungsreform 2025 mit allen drei Säulen – Referenzförderung plus Steueranreizmodell plus Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt – laut wahrnehmbar in die Öffentlichkeit tragen. Dazu findet ihr hier den gemeinsamen Appell von 12 Branchenverbänden, darunter seit dem 28. Juni 2024 auch der BFS: #FilmReformJetzt – Für eine Stärkung der Produktions- und Kinobranche in Deutschland!