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KSK-Frist 1.12. zur Meldung des Jahreseinkommens 2024

| Magazin

Liebe Mitglieder,

wie jedes Jahr müsst ihr als Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse euer voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für 2024 melden und zwar

bis zum 01.Dezember 2023.

Am einfachsten ist es, die Meldung online vorzunehmen: Jahresmeldung Versicherte. Hierfür benötigt ihr einen Zugangs- bzw. Authentifizierungscode, den ihr einmalig generieren könnt. Falls euch der Code nicht mehr vorliegt oder das Anfordern eines Codes nicht klappt, solltet ihr unbedingt eine schriftliche Meldung des Einkommens abgeben.

Für die schriftliche Mitteilung eures Jahreseinkommens könnt ihr den euch von der KSKzugesandten Vordruck nutzen, hier noch einmal das Formular online – für alle Fälle.

Und ganz wichtig: eine einfache Mitteilung per E-Mail ist nicht zulässig, es kann lediglich der ausgefüllte (ggf. eingescannte) Vordruck per E-Mail übersandt werden – alternativ zu dem Postweg mit Einlieferungsbeleg.

Damit euch keine Nachteile entstehen, ist eine fristgerechte Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2024 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird.

Am 01.12.2023 endet ebenfalls die Frist zur Einreichung des Meldebogens zum tatsächlichen Arbeitseinkommen und der Einkommenssteuerbescheide für die Vorjahre gemäß § 13 KSVG. Betroffene Versicherte haben hierfür im Rahmen der zufälligen Stichprobenüberprüfung eine gesonderte schriftliche Anfrage erhalten. Sollte der zugesandte Meldebogen nicht zur Hand oder verloren gegangen sein, ist der Vordruck unter Mediencenter Künstler und Publizisten (dort unter Ziffer 5) zu finden. Auch hier ist ein fristgerechter Eingang der angeforderten Unterlagen zur Vermeidung von Nachteilen erforderlich.

Falls ihr Fragen hierzu habt, könnt ihr euch gerne bei Silke melden.