Aufnahmebedingungen
Mitgliedschaft im BFS

Filmeditorinnen und Filmeditoren
Anforderung
Die Zugehörigkeit zum BFS ist ein Kennzeichen professionellen Schaffens als Filmeditor*in. Es werden diejenigen Filmeditor*innen als Mitglied aufgenommen, die die Voraussetzungen des vom BFS entwickelten Berufsbildes erfüllen.
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft sollten mindestens zwei eigenverantwortlich geschnittene Produktionen, unabhängig vom Genre und Format, nachgewiesen werden.
Mitgliedsbeitrag
50,- € (bzw. freiwillig erhöhter Beitrag 60,- € oder mehr)
30,- € (ermäßigter Beitrag – auf Antrag)
Junior-Editorinnen und Junior-Editoren
Anforderung
Der BFS bietet für Berufsanfänger*innen eine zeitliche befristete Aufnahme in den Verband zu einem verringerten Mitgliedsbeitrag.
Junior-Editor*in kann werden, wer nachgewiesenermaßen entweder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Film- und Videoeditor*in oder Mediengestalter*in oder
- ein abgeschlossenes Filmschnitt-Studium hat, oder
- einen Nachweis über die professionelle Berufstätigkeit als Editor*in erbringen kann.
Der Junior-Editoren*innen-Status ist auf maximal drei Jahre begrenzt. Danach ist eine Aufnahme in den BFS nach den oben beschriebenen Aufnahmebedingungen möglich.
Mitgliedsbeitrag
19,- €
Schnittassistentinnen und Schnittassistenten
Anforderung
Dem BFS ist es besonders wichtig, den Nachwuchs möglichst frühzeitig in die Verbandsarbeit einzubinden und ihre Interessen zu vertreten. Außerdem ist es ein großes Anliegen des BFS, dass Schnittassistent*innen möglichst zahlreich in Projekte eingebunden und damit auf Ihrem Berufsweg auch von Filmeditor*innen gefördert werden.
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft bzw. innerhalb eines Jahres ab Eintritt in den Berufsverband sollten Assistent*innen an mindestens zwei Produktionen in dieser Funktion mitgewirkt haben.
Mitgliedsbeitrag
15,- €
Zum Online-Antrag auf Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Verband entscheidet der Vorstand.